Fälligkeit
Die Vergütung ist sofort nach Freischaltung und Rechnungsstellung fällig.
Der Dienstleister stellt über die Leistung eine gesonderte Rechnung. Spätestens jedoch nach 7 Tagen.
Sontiges
Eine Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen |